Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist wesentlich für den Wirtschaftsraum Oberösterreich. Sie trägt maßgeblich zur Stärkung der lokalen und regionalen Wettbewerbsfähigkeit bei. Für eine effiziente Verbindung der A1 Westautobahn und der A7 Mühlkreisautobahn – und einer damit verbundenen Entlastung der A7 – ist ein Trassenfreihaltungsbereich durch das „Raumordnungsprogramm der oberösterreichischen Landesregierung über die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung der Osttangente Linz“ gesichert. Dem Raumordnungsprogramm ist eine „Strategische Umweltprüfung“ nach dem oberösterreichischen Raumordnungsgesetz vorangegangen. Kompetenzrechtlich fällt die Osttangente in die Zuständigkeit des Bundes, da eine hochrangige überregional verkehrswirksame Verbindung errichtet wird. Der nächste Planungsschritt ist eine „Strategische Prüfung Verkehr“ des BMK, die derzeit durchgeführt wird, wobei das Land Oberösterreich der Initiator und Projektersteller ist. Mit einer Übernahme der Osttangente in das Verzeichnis der Bundesstraßen im Bundesstraßengesetz wird die Zuständigkeit der ASFINAG übertragen.
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